(nach § 40 Schulgesetz RLP)
Der
Schulelternbeirat nimmt eine wichtige Vermittlerfunktion zwischen Schule und Elternhaus ein. Im Einzelnen zählen dazu folgende Rechte und Pflichten:
- Der
Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Er soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge
unterbreiten.
- Der
Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung (ADD) und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.
- Die
Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.
- Der
Schulelternbeirat nimmt an den Konferenzen (mit Ausnahme von Zeugniskonferenzen) teil, wird bei wesentlichen Entscheidungen angehört und ist (je nach Thema) sogar aktiv in der Mitbestimmung.
Das Zusammenleben
in der Schulgemeinschaft wird durch die Mitarbeit engagierter Eltern wesentlich bereichert!
Wir freuen uns
sehr, wenn Sie sich für die regelmäßig zu Beginn eines Schuljahres stattfindenden Wahlen der Elternvertretungen aufstellen lassen und unsere schulische Arbeit
unterstützen.
Allen engagierten
Eltern für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit gilt auch an dieser Stelle unser herzlicher Dank!